Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webauftritte der Gemeinde Brannenburg (https://gemeinde-brannenburg.de, https://brannenburg.de).
Die Gemeinde Brannenburg ist bemüht, ihre Webauftritte im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Internetseiten sind in Teilen nicht barrierefrei. Eine Verbesserung erfolgt kontinuierlich.
Nicht barrierefreie Inhalte:
- Verlinkte Dateien in verschiedenen Formaten wie z.B. PDF sind nicht auf Barrierefreiheit geprüft. Wir gehen daher davon aus, dass diese teilweise nicht barrierefrei sind.
- Eingebundene Video-Dateien enthalten keine Audiodeskriptionen oder Untertitel.
- Es sind einzelne Bilddateien vorhanden, bei denen kein Alternativtext angezeigt wird.
- Durch das Corporate Design (CD) sind einige Farben des Webauftritts vorgegeben. Diese entsprechenden nicht immer der optimalen Kontrastdarstellung. Wir arbeiten daran, dass Kontraste leser- und screenreaderfreundlich veränderbar sind.
- Leichte Sprache: Es gibt keine Inhalte in „Leichter Sprache“.
Wir bemühen uns, Texte grundsätzlich einfach und leserfreundlich zu halten, können Fachbegriffe jedoch nicht immer vermeiden. - Buchungsmöglichkeiten von Unterkünften und/oder der Veranstaltungskalender sind nicht vollumfänglich barrierefrei.
- Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb unserer Seiten können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
- Eine eigene Lupenfunktion/Zoomfunktion wird aktuell nicht angeboten.
Sie die Möglichkeit die Schrift zu vergrößern mit der Tastenkombination STRG + bzw. zu verkleinern mit STRG -. - Bei einer Verringerung der Browserbreite sind unter Umständen nicht mehr alle Funktionen gut zu erkennen.
- Bei einem Zoom per Browser sind unter Umständen nicht mehr alle Funktionen gut zu erkennen.
- Einige Inhalte und Funktionen der Seite sind nur schwer tastaturzugänglich.
- Nicht alle Links (zu Dokumenten oder Seiten) sind eindeutig als solche bezeichnet.
- Das Ratsinformationssystem ist nicht barrierefrei.
Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen: gemeinde@brannenburg.de
Durchsetzungsverfahren
Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist die Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv(at)bayern.de
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 09.01.2025 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.