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Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung

Sobald sich Arbeitsstellen (Baustellen) im Verkehrsraum befinden ist vor Beginn der Bauausführung ein Antrag auf eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Sicherung einer Arbeitsstelle bei der unteren Straßenverkehrsbehörde zu stellen.

Sind ausschließlich Straßen im Gemeindegebiet Brannenburg betroffen, erteilt die Anordnung die Gemeinde Brannenburg.

Für die Absperrung und Sicherung der Baustelle wird die verkehrsrechtliche Anordnung erlassen. Diese enthält alle erforderlichen Verkehrsbeschränkungen, Regel-, Beschilderungs- und Verkehrszeichenpläne sowie die notwendigen Auflagen.

Nur vollständig ausgefüllte Anträge werden bearbeitet. Bearbeitungsdauer ca. 10 Tage.

Den Antrag finden Sie hier zum Download.

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