Gemeindliche Friedhöfe

„Bad Anger“ und „Thann“ in Brannenburg

Sicherheitsprüfung aller Grabdenkmäler

Die Friedhofsverwaltung möchte hiermit alle Grabnutzungsberechtigten darauf hinweisen, dass regelmäßig sämtliche Gräber in den beiden Friedhöfen „Thann“ und  „Bad Anger“ gemäß den Vorschriften der Gartenbau-Berufsgenossenschaft  hinsichtlich der Standsicherheit der Grabdenkmäler überprüft werden. Die Friedhofsverwaltung wird bei festgestellten Mängeln die Grabinhaber entsprechend informieren. Zugleich wird auch darauf aufmerksam gemacht, dass jeder Inhaber eines Grabnutzungsrechtes auch für den ordnungsgemäßen Zustand, die fachgerechte Aufstellung und Befestigung eines Grabmals zu sorgen hat.

Friedhofsabfälle

Alle Besucher der gemeindlichen Friedhöfe werden gebeten, den Friedhofsabfall, entsprechend den Kennzeichnungen an den Abfallbehältern, zu entsorgen. Bitte auch nur kompostierbare Abfälle (keine Plastikfolien, keine leeren Kerzenhüllen, keine Plastikpflanzgefässe etc.)  in die Grünabfälle geben! Bei Ablieferung in den Kompostieranlagen entstehen der Gemeinde ansonsten für eine nochmalige Sortierung des Abfalls zusätzliche Kosten. Immer wieder wird festgestellt, dass auch private Grünabfälle, abgeschnittene Zweige von Hecken und Sträuchern usw., zum Teil auch in größeren Mengen, in den Friedhofsbehältern entsorgt werden. Die Abfallbehältnisse sollen nur der Entsorgung der kompostierbaren Friedhofsabfälle dienen!

Gießkannen

Die Gemeinde Brannenburg stellt den Friedhofsbesuchern zur Pflege der Gräber stets Gießkannen in ausreichender Anzahl zur Verfügung.

 

weitere Entwicklungen der Friedhöfe

In den vergangenen Jahren hat sich die Kultur des Friedhofs und der Bestattungen maßgeblich verändert:

– Anpassung moderner Bedürfnisse: pflegefreie Grabstätten

– Umweltbewusstsein: abbaubare Urnen und Särge, naturnahe Bestattungswiesen

– Funktionale Entwicklung: Friedhöfe werden als Ruhestätten und Erholungsräume genutzt.

– Friedhöfe sind Orte der Begegnung und des Rückzugs

 

Entwicklungen, welche die Zukunft der Friedhöfe betreffen, hat die Gemeinde in kleinem Rahmen umgesetzt.

Viele Hinterbliebene können sich heute nicht mehr um die aufwändige Pflege eines Grabes kümmern. Oft wird die Wahl für ein pflegefreies Grab im Rahmen des Vorsorgegespräches damit begründet, dass man den Kindern und Enkeln nicht zur Last fallen möchte.

Hierfür wurde auf dem Friedhof „Thann“ ein neues, pflegefreies Urnenerdgrabfeld „am Ufer“ des neu gestalteten Weihers angelegt.

Es ist ein Ort der Erinnerungen ohne Pflegeaufwand.

Eine mit Cortenstahl umrahmte Bibersteinplatte wurde in das naturnahe Umfeld integriert. Die Platte kann, wenn man es möchte, mit einer kleinen Metallplatte versehen werden. Darauf steht der Name, das Geburts- und Sterbedatum. 

Der gemeindliche Friedhof „Bad Anger“ ist um ein „stilles Grabfeld“ erweitert worden.

Im Schatten der Bäume kann man im Rahmen des letzten Willens völlig anonym bestattet werden. Bei der anonymen Bestattung werden die Grabstellen nicht gekennzeichnet. An der Beisetzung nehmen keine Trauergäste teil. Völlig anonym und dennoch ein Ort des Gedenkens an den Verstorbenen.

 Anders bei der teilanonymen Beisetzung, hier wird ebenfalls die Grabstelle nicht gekennzeichnet. Es gibt jedoch die Möglichkeit an einer der vier Holzstelen eine kleine „Gedenktafel“ mit Namen, Geburts- und Sterbedatum anbringen zu lassen.

An den Holzstelen besteht die Möglichkeit Gedenkkerzen an der dafür vorgesehenen Stelle aufzustellen. Die Beisetzungen können nach den Wünschen der Angehörigen bzw. der Verstorbenen stattfinden.

 Das „stille Grabfeld“ in Bad Anger ist anders als der übrige Friedhof nicht ausschließlich den Bürgern der Gemeinde Brannenburg vorbehalten.

Hier können alle, die es möchten, ihre letzte Ruhe finden.

Um die „neuen“ Grabfelder in Thann und Bad Anger pflegefrei zu halten, möchte die Gemeinde alle Angehörigen und Besucher bitten, in diesem auf Blumen und Dekorationen jeglicher Art zu verzichten.

Die Gemeinde Brannenburg erlässt eine neue Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung. Diese tritt voraussichtlich ab dem 01.01.2025 in Kraft und kann anschließend auf der Homepage der Gemeinde Brannenburg eingesehen werden.

Bad Anger

Friedhof Thann

Kirchlicher Friedhof

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